Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung
Ge|brauchs|über|las|sung, die (Rechtsspr.): das Überlassen (1) zum Gebrauch, zur Nutzung: Das Ziel des Vertrages, die mangelfreie G. für die im Vertrag bezeichnete Zeit ..., konnte in diesem Fall nicht erreicht werden (FR 14. 10. 87, Beilage Leasing).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Leihe — Lei|he 〈f. 19〉 1. unentgeltl. Überlassung einer Sache mit Rückgabepflicht 2. 〈umg. kurz für〉 Ausleihe, Leihhaus * * * Lei|he, die; , n [zu ↑ leihen] (ugs.): Leihhaus: etw. in die L. bringen. * * * Leihe   [althochdeutsch līhan »(zurück , übrig)… …   Universal-Lexikon

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